Allgemeine Geschäftsbedingungen MUTTER Performance


 

§ 1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzung  

1. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Mitgliedschaft oder die Buchung eines ausreichenden Stundenkontingents.

1. Mitgliedschaft

Die jeweils für die Mitgliedschaftsdauer angebotenen Alternativen sowie die Preise hierfür sind auf der Webseite ersichtlich. Die Mitgliedschaft kommt durch Abschluss eines Online Mitgliedsvertrages zustande. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

 

2. Stundenkontingent

Ohne Mitgliedschaft ist die Teilnahme durch Buchung eines Stundenkontingents möglich. Die verfügbaren Varianten hinsichtlich der Stundenanzahl sowie die Preise hierfür sind auf der Webseite ersichtlich. Der Vertrag kommt durch Onlinebuchung eines Stundenkontingents über die Webseite zustande. Hierfür ist das Anlegen eines Benutzeraccounts notwendig. Das Stundenkontingent berechtigt zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

1. Die Teilnahme am Training ist weiter nur nach Zahlung des vereinbarten und fälligen Mitgliedsbeitrags bzw. des Entgelts für das gebuchte, für die Teilnahme ausreichende Stundenkontingent möglich. 



 § 2 Allgemeiner Umfang der Leistungen

1. Mit dem Erwerb eines Stundenkontingents bzw. einer Mitgliedschaft hat der Teilnehmer die Möglichkeit an den Trainingsangeboten von MUTTER Performance teilzunehmen.

2. MUTTER Performance garantiert nicht dafür, dass dem Teilnehmer zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte, Klassen oder Plätze in Klassen zur Verfügung stehen. Insbesondere ist die Teilnehmerzahl an den Klassen begrenzt. Es werden lediglich so viele Geräte und Plätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen sowie die Sicherheit gewährleistet ist. Teilnehmern mit Mitgliedschaften stehen die vorhandenen Plätze bevorzugt zur Verfügung. Ein Stundenkontingent/Mitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an den gewünschten Angeboten, soweit diese verfügbar sind. Änderungen der Trainingsangebote und -zeiten sind jederzeit möglich und werden mit einer Ankündigungsfrist von 3 Tagen auf der Webseite bekannt gemacht. Muss eine Klasse wegen Trainermangels auf Grund Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eines Trainers ausfallen, so wird dies auf dem Stundenplan in Eversports mitgeteilt.

3. Im Falle der Erforderlichkeit der Schließung der Trainingsflächen auf Grund eines Gesetzes, einer Verordnung oder behördlicher Anordnung, insbesondere im Falle einer epidemischen Lage nach dem Infekionsschutzgesetz, wird das Trainingsangebot ausschließlich über Online- Trainingseinheiten oder über Trainingspläne bereitgestellt.

4. Ein Einzeltraining, also die Nutzung der Trainingsfläche außerhalb von Angeboten ist nur zu den auf der Homepage veröffentlichten Zeiten und bei Verfügbarkeit der Trainingsfläche möglich. Für die Verfügbarkeit der Trainingsfläche gilt, dass ein Gruppentrainingsangebot sowie ein Personal Training immer Priorität vor einer eigenen Nutzung durch den Teilnehmer genießt. Aus Sicherheitsgründen kann die Anzahl der Einzeltrainings begrenzt werden. Die Aufnahme eines Einzeltrainings durch einen neuen Teilnehmer ist dann erst möglich, wenn ein anderer Teilnehmer sein Einzeltraining beendet hat. 
 

§ 3 Nutzungsmöglichkeiten bei Mitgliedschaft

1. MUTTER Performance bietet unterschiedliche Varianten der Mitgliedschaft an. Maßgeblich ist das Angebot auf der Webseite und der dort beschriebene Inhalt der jeweiligen Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaftsangebote und deren Inhalte können für Neuverträge jederzeit geändert werden.

2. Der Teilnehmer mit Mitgliedschaft wird dauerhaft in einer gewünschten und von der Mitgliedschaft erfassten Anzahl von Klassen pro

Woche gebucht. Er hat die Möglichkeit, Trainingsstunden umzubuchen. Dies ist bis 4 Stunden vor Beginn der gebuchten Trainingseinheit online möglich. Die Anmeldung in einer anderen Klasse setzt einen freien Teilnahmeplatz voraus. 

§ 4 Nutzungsmöglichkeiten bei Stundenkontingent

1. Bei Buchung eines Stundenkontingents berechtigt die Buchung einer Trainingseinheit den Teilnehmer zu Teilnahme an einem Klassenangebot mit maximaler Dauer von 60 Minuten.

2. Der Teilnehmer hat sich unter seinem Account online zu der gewünschten Trainingseinheit bzw. mehreren gewünschten Stunden anzumelden. Dies ist ohne zeitliche Begrenzung bis Klassenbeginn möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, gebuchte Stunden umzubuchen oder zu stornieren. Dies ist bis 4 Stunden vor Beginn der gebuchten Trainingseinheit online möglich. Die Anmeldung in einem anderen Angebot setzt einen freien Teilnahmeplatz voraus. Ohne rechtzeitige Umbuchung/Stornierung bleibt die gebuchte Stunde auch bei Nichtteilnahme berechnet. Es erfolgt keine Gutschrift.

§ 4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte/des Stundenkontingents

1. Die mit der Mitgliedschaft bzw. des Stundenkontingents erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft / des Stundenkontingents auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MUTTER Performance möglich.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich MUTTER Performance gegenüber, seinen Account nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

§ 6 Folgen der unbefugten Nutzung durch einen Dritten

Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedschaft oder das Stundenkontingent und ist diese Nutzung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen, so ist der Teilnehmer verpflichtet, für jede Nutzung einer Klasse durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 10,– zu zahlen. Weist der Teilnehmer nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MUTTER Performance bleibt unberührt.

§ 7 Gesundheitlicher Zustand

1. Erkrankungen jeder Art, sowie Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc. sind dem Trainer sofort, noch während der Trainingseinheit, mitzuteilen. Das eigene Training ist sofort einzustellen. Der Empfehlung des Trainers, nach dem Training einen Arzt zu Rate zu ziehen, ist unbedingt Folge zu leisten.

2. Der Teilnehmer ist zur rechtzeitigen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Mitteilung verpflichtet, sofern Vorerkrankungen, akute Erkrankungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die dem Training oder einzelnen Übungen entgegen stehen, durch dieses verstärkt werden oder sonst für das Training relevant sind oder sein können. Unter anderem betrifft dies Gelenkprobleme an Knie, Schulter, Hüfte etc., Rückenprobleme, muskuläre Probleme, erhöhten Blutdruck, erhöhte Cholesterinwerte, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Asthma, Allergien, die Einnahme von Medikamenten, wie etwa Asthma-Spray oder Beta-Blocker sowie eine etwaig bestehende Schwangerschaft. Alle für die Teilnahme am Training relevanten Umstände sind ebenso wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Alle Änderungen sind sofort mitzuteilen.

3. Es wird empfohlen, vor Trainingseinstieg die Trainingseignung durch einen geeigneten Arzt überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie des Bewegungsapparats wird geraten, vor Beginn des Trainings die Tauglichkeit durch geeignete Maßnahmen in vollem Umfang wiederherzustellen. 

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Die Inhalte aller Trainingseinheiten sind lediglich Vorschläge, an denen nicht teilgenommen werden muss und an denen jeder Teilnehmer freiwillig und auf eigenes Risiko teilnimmt. Es besteht immer die Möglichkeit an einzelnen Inhalten / Trainingsübungen nicht teilzunehmen.

2. MUTTER Performance haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MUTTER Performance, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von MUTTER Performance zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen. 

3. Im Falle der Mitgliedschaft von Minderjährigen tragen die Eltern die Aufsichtspflicht. Sie haften für durch den Minderjährigen verursachte Schäden.

4. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten von MUTTER Performance zu bringen. Von Seiten MUTTER Performance werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. 

§ 9 Zustimmung zur Datenerhebung und –Verwertung, Foto- und Filmaufnahmen sowie allgemeine Rechte

1. Der Teilnehmer ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet worden, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gespeichert, verarbeitet und genutzt werden und erklärt sich damit einverstanden.

2. Zum Zwecke der Planung und Buchung unseres Trainingsangebots nutzt MUTTER Performance Eversports. Im Falle einer Klassebuchung

werden die Loginparameter, die Klasse-ID, sowie der gewünschte Zeitpunkt (Uhrzeit, Datum) gespeichert. 

3. Eine Übermittlung persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den in dieser Datenschutzinformation aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

4. Der Teilnehmer hat das Recht gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.

5. Der Teilnehmer gestattet, dass das im Rahmen des Trainings erstellte Bild- und Tonmaterial, für eigene Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Eine etwaige Streichung dieses Satzes im Mitgliedsvertrag gilt vorrangig.

§ 10 Beitragszahlung, Verzug, Stilllegungsgebühr

1. Für jedes Mitglied wird bei MUTTER Performance ein Kundenkonto geführt. Der jeweilige Kontostand wird nicht automatisch übermittelt, wird jedoch auf Anfrage mitgeteilt. Die Beweislast für die Zahlung der geschuldeten Beiträge und sonstigen Beträge verbleibt entsprechend der gesetzlichen Regelung beim Mitglied.

2. Da der Termin zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Teilnehmer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Im Übrigen tritt Verzug nach erfolglosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mahnung ein, sofern darin keine kürzere Zahlungsfrist gesetzt ist. Die Mahnung erfolgt üblicherweise per E-Mail. Im Falle des Verzugs fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt. Weiter ist MUTTER Performance berechtigt, im Falle des Verzugs eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu berechnen.

3. Im Falle des Verzugs des Teilnehmers mit Beträgen in Höhe von mindestens einem Monatsbeitrag ist eine Löschung des Everports-Accounts möglich. Die Möglichkeit einer Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4. Im Falle einer Stilllegung des Vertrages (Ruhen gemäß § 4 des Mitgliedsvertrages) ist die MUTTER Performance berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 20 zu berechnen.

§ 11 Sondertarife

1. Etwaige von MUTTER Performance angebotene Sondertarife (Schüler-/Studententarif, Partnertarif, Firmentarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch den Teilnehmer erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber der MUTTER Performance in zureichender Form nachgewiesen wird.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies MUTTER Performance unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei MUTTER Performance vorzulegen oder in Kopie einzusenden.

3. Erlangt MUTTER Performance Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Teilnehmer entfallen sind oder kommt das Teilnehmer den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist MUTTER Performance berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

4. Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die MUTTER Performance berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§ 12 Hausordnung

1. Bei Nutzung der Räumlichkeiten von MUTTER Performance unterliegt der Teilnehmer der jeweils geltenden Hausordnung. Dies gilt auch dann, wenn eine Hausordnung erst nachträglich erstellt wird. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Trainingsbereichen beinhalten.

2. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigt MUTTER Performance dazu, der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Trainingsangebot auszuschließen, Hausverbot zu erteilen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

3. Die Regelungen des Absatzes 2 gelten gleichermaßen bei einer Störung des Haus- und/oder Betriebsfriedens.

§ 13 Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahme- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung für diesen Fall ein. 



 

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